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Steuerlicher Spendenabzug
Zuwendungen an die beiden Stiftungen können im Rahmen der Bestimmungen von Bund und Kanton vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Weitere Informationen liefern die Stiftungen gerne auf Anfrage.
Spenden an die Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege und an die Basler Stiftung für Diakonie werden nach dem Willen der Donatorinnen und Donatoren für bestimmte Einzelprojekte oder für die allgemeinen Stiftungszwecke verwendet. Die Unterstützer werden - sofern gewünscht - in geeigneter Form öffentlich erwähnt.
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